Psychotherapie (Verhaltenstherapie)

Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung seelischer Leidenszustände bzw. krankheitswertiger psychischer Beschwerden unter Vorliegen einer Diagnose. Auch wird Psychotherapie bei psychosomatischen und begleitend bei körperlichen Erkrankungen angewandt. Psychotherapie umfasst regelmäßige Gespräche über einen längeren Zeitraum, in denen gemeinsam die Hintergründe der psychischen Beschwerden sowie individuelle Bewältigungsstrategien erarbeitet werden. Für den Therapieerfolg ist es neben einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung vor allem wichtig, sich mit seinen Problemen und seinem eigenen Erleben auseinanderzusetzen.

  

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über die Fachkunde in kognitiver Verhaltenstherapie und integriere neuere achtsamkeitsbasierte Ansätze in meine Arbeit. 

Praxis-Räume der Psychotherapie-Praxis im Rhein-Neckar-Raum

Meine therapeutische Haltung
Ich stütze mich auf wissenschaftlich begründete und konkrete Methoden. Vertraulichkeit und Transparenz des Vorgehens sowie aktive Mitwirkung des Klienten sind mir wichtig.

Als Verhaltenstherapeutin biete ich Ihnen lösungs- und ressourcenorientierte, alltagsnahe Unterstützung bei psychischen Beschwerden, um Ihre Lebensqualität wieder zu verbessern. Eine wichtige Ergänzung zu diesem veränderungsbetonten Vorgehen kann aber auch ein veränderter Blick auf das psychische Leid sein.

Daher arbeite ich ergänzend nach neueren Entwicklungen der Verhaltenstherapie (der sogenannten "Dritten Welle"). Hierzu zählt die Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT) nach Steven Hayes, die mit einer achtsamkeits- und akzeptanzbasierten, werteorientierten Haltung arbeitet.

Meine therapeutische Grundhaltung ist zudem geprägt durch den personzentrierten, humanistischen Ansatz von Carl Rogers und der Annahme, dass jeder Mensch die Möglichkeiten zur Selbstentwicklung und psychischen Gesundung in sich trägt. Psychotherapie soll ein geschützter Rahmen für Sie sein, der auf einer Haltung von Echtheit, Einfühlungsvermögen und Wertschätzung gründet.
Verhaltenstherapie
Die kognitive Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlich begründetes, in vielen Studien erprobtes und wirksames Therapieverfahren zur Behandlung psychischer Beschwerdebilder. Sie geht davon aus, dass problematische Erlebens- und Verhaltensmuster in der Lebensgeschichte erlernt wurden und dementsprechend auch wieder "verlernt" werden können.

In der Verhaltenstherapie wird mithilfe von Anamnese, Diagnostik und Verhaltensanalysen ein individuelles Erklärungsmodell für die Entstehung, Auslösung und Aufrechterhaltung der psychischen Beschwerden erarbeitet. Dieses Modell bezieht nicht nur das sichtbare Verhalten, sondern auch Biographie, Lebensregeln, Gefühle, Gedanken, Bewertungen, Sinnesempfindungen sowie das Wechselspiel mit der sozialen Umwelt ein. Daraus werden konkrete Therapieziele sowie geeignete Behandlungsmethoden abgeleitet. Diese können dabei helfen, eigene Sicht- und Verhaltensweisen zu hinterfragen und schrittweise zu verändern.

Verhaltenstherapie...
  • verfolgt konkrete Therapieziele
  • orientiert sich am Hier und Jetzt
  • ist lösungs- und ressourcenorientiert
  • bedeutet aktive Mitarbeit und "Hilfe zur Selbsthilfe"
Verhaltenstherapie umfasst je nach Indikation z.B. folgende Methoden:
  • Psychologische Gesprächsführung
  • Techniken der Selbstbeobachtung
  • Psychoedukation (Wissensvermittlung)
  • Kognitive Techniken
  • Stressbewältigungs- und Problemlösetraining
  • Übungen zur Stärkung von Selbstwert und Selbstvertrauen
  • Verhaltensübungen und Training sozialer Kompetenzen
  • Emotionsfokussierte Übungen
  • Entspannungstraining
  • Imaginationsübungen
  • Euthyme Therapie (Genusstraining)
  • Expositonstraining (Reizkonfrontation)
Indikationen
Psychische Störungen können sich auf verschiedene Weise äußern. Im Folgenden werden die häufigsten Diagnosen und besondere Schwerpunkte meiner Praxis aufgeführt.
  • Depressive Störungen
  • Angststörungen (Panik, Phobien, soziale Angst, generalisierte Angst)
  • Akute Krisen und Belastungsreaktionen im privaten oder beruflichen Bereich
  • Zwangsstörungen (Zwangsgedanken und -handlungen, z.B. Zählzwang, Kontrollzwang)
  • Störungen der Impulskontrolle (z.B. Kaufzwang, Dermatillomanie / „Skin Picking“, Trichotillomanie, Internetsucht, Handysucht)
  • Somatoforme Beschwerden (körperliche Symptome ohne organische Ursache)
  • Krankheitsangst und Hypochondrie
  • Chronische Schmerzen
  • Essstörungen (Bulimie, Anorexie, Binge-Eating)
  • Trauma und Posttraumatische Belastungsstörung
  • ADHS im Erwachsenenalter
  • (Psychogene) Schlafstörungen
  • Ausgeprägte Persönlichkeitsmuster und soziale Interaktionsschwierigkeiten
Psychotherapeutische Mitbehandlung bei
  • chronischen Schmerzen (Psychologische Schmerztherapie)
  • Krebserkrankungen (Psychoonkologie)
  • Diabetes (Psychodiabetologie)
  • chronischen Hauterkrankungen
  • Tinnitus
  • chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
Sollte Ihre Thematik hier nicht aufgeführt sein, sprechen Sie mich gerne an.
Ablauf
Wenn Sie eine Psychotherapie anstreben, ist es sinnvoll, vor dem ersten Termin zunächst mit Ihrer Versicherung die individuellen Bedingungen zur Kostenübernahme zu klären.

Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen, für eine erste Abklärung Ihrer Beschwerden und Anliegen sowie die Klärung der Therapieindikation (Ist Psychotherapie bzw. Verhaltenstherapie notwendig und erfolgversprechend?). Es besteht außerdem Gelegenheit, organisatorische Details zu besprechen.

Mit dem Erstgespräch beginnt die sogenannte probatorische Phase ("Probephase") mit insgesamt bis zu 5 Terminen zur detaillierten Anamneseerhebung, Psychodiagnostik und inhaltlichen Therapieplanung. Bei privat Versicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern erfolgen diese Sitzungen ohne Wartezeit nach dem Erstgespräch. Bei gesetzlich Versicherten ist zunächst die Bewilligung eines Antrags auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse abzuwarten, bevor diese weiteren Termine stattfinden können.

Im Falle einer Therapievereinbarung wird ein haus- oder fachärztliches Konsil eingeholt und in der Regel ein ausführlicher Antrag auf Kostenübernahme für die "eigentliche" Therapie gestellt. Eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie dauert bis zu 24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden (im Einzelfall maximal 80 Stunden). Die bewilligte Sitzungsanzahl kann bei privaten Versicherungen und der Beihilfe abweichen. Die Therapiedauer richtet sich nach dem Grad der Erreichung Ihrer Therapieziele.

Therapiesitzungen dauern 50 Min. (bei Bedarf Doppelsitzungen) und finden anfangs meist wöchentlich, im späteren Verlauf dann ggf. in größeren Abständen statt. Angehörige und Mitbehandler können mit Ihrem Einverständnis selbstverständlich einbezogen werden.

Der Therapieverlauf folgt somit folgendem Schema:
  • Erstgespräch
  • probatorische Phase
  • Therapiephase zur Entwicklung und Erprobung neuer Bewältigungsstrategien
  • Stabilisierungsphase und Rückfallprophylaxe
Honorar und Kostenübernahme
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin in einer Privatpraxis sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten als Teil der Gebührenordung für Ärzte (GOP/GOÄ). Ich orientiere mich zudem an den Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (ab 1.7.2024).

Viele Kostenträger wie private Krankenversicherungen und Beihilfe (Beamtenversorgung von Bund und Ländern) übernehmen die Kosten der Psychotherapie in einer Privatpraxis. Für Selbstzahler ist direkt und ohne jegliche Antragsformalitäten eine Psychotherapie möglich.

Da ich meine Praxis aufgrund der regionalen Zulassungsbeschränkungen als Privatpraxis ohne Kassenzulassung führe, besteht kein allgemeiner Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kostenübernahme ist nur im Falle gesonderter Kooperationen oder besonderer Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen möglich. Darüber hinaus können gesetzlich Versicherte im Einzelfall eine Kostenerstattung für Psychotherapie in privater Praxis beantragen, wenn sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung finden.

Im Folgenden finden Sie genauere Details.
Private Krankenversicherung
Für Privatversicherte gibt es keinen Unterschied, ob sie von Psychologischen Psychotherapeuten in einer Kassenpraxis oder in einer Privatpraxis behandelt werden. Hierfür sind nur die Approbation und der Arztregistereintrag des jeweiligen Psychotherapeuten ausschlaggebend, worüber ich verfüge. Jedoch können sich Antragsprozedere und bewilligte Stundenkontingente je nach privater Krankenversicherung und individuellem Versicherungsvertrag unterscheiden. Bitte informieren Sie sich vor dem ersten Termin über Ihre individuellen Konditionen bei Ihrer privaten Krankenkasse und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an. Als hilfreich haben sich folgende Fragen erwiesen:
  • Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  • Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
  • Wird der Antrag im Gutachterverfahren geprüft, d.h. ist ein ausführlicher Bericht des Therapeuten und ein ärztlicher Konsiliarbericht beizufügen?
  • Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?
  • Wenn ja, wie viele Stunden jährlich? Andere Begrenzungen?
  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?
Sie erhalten von mir zum Monatsende eine Privatrechnung nach GOP/GOÄ, für die Sie wie gewohnt in Vorleistung gehen und die Sie der Versicherung zur Rückerstattung einreichen.
Beihilfe
Die Beihilfe (Beamtenversorgung von Bund und Ländern) erstattet in der Regel den vereinbarten Kostensatz und stellt für die Beantragung der Psychotherapie entsprechende Formulare bereit. Die vorangehenden 5 probatorischen Sitzungen sind nicht antragspflichtig. Es ist jedoch sinnvoll, vor dem ersten Termin die Beihilfestelle über die geplante Psychotherapie zu informieren. Sie erhalten von mir zum Monatsende eine Privatrechnung nach GOP/GOÄ, für die Sie wie gewohnt in Vorleistung gehen und die Sie der Beihilfe und Ihrer ergänzenden privaten Versicherung zur Rückerstattung einreichen.
Gesetzliche Krankenversicherung
BKK Freudenberg
Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung können Versicherte der BKK Freudenberg ambulante Psychotherapie in meiner Privatpraxis auf Antrag wahrnehmen. Ein Nachweis vergeblicher Suche nach einem kassenzugelassenen Therapeuten ist nicht notwendig. Zur Aufnahme von Probesitzungen ist nach Rücksprache mit der Krankenkasse lediglich eine aktuelle Überweisung zur Psychotherapie sowie im Verlauf ein haus- oder fachärztlicher Konsilbericht erforderlich. Wird daraufhin eine Psychotherapie beantragt, erfolgt dies - wie in einer kassenzugelassenen Praxis - im Gutachterverfahren der Krankenkasse. Das Honorar kann per Abtretungserklärung direkt gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden.

Bahn BKK
Die Bahn BKK unterstützt ihre Versicherten durch zusätzliche Einzelverträge mit qualifizierten psychotherapeutischen Privatpraxen, um Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu verkürzen. Bei Interesse und bislang vergeblicher Therapieplatzsuche erfragen Sie bitte bei der Bahn BKK, wie Sie einen Antrag auf außervertragliche Psychotherapie bzw. Kostenerstattung in meiner Privatpraxis stellen können. Gerne unterstütze ich Sie, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.

Andere gesetzliche Krankenkassen
Generell können gesetzlich Versicherte über die Beantragung der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V ("bei Systemversagen") eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, wenn sie keinen zeitnahen Therapieplatz (binnen 3 Monaten) bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Sonderregelung immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse handelt und dass sich die Kassen in diesem sehr aufwendigen Antragsverfahren erfahrungsgemäß unterschiedlich kooperativ zeigen. Seit Einführung der "Psychotherapeutischen Sprechstunde" und "Akutbehandlung" bei Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung (April 2017) sowie Vermittlung von Sprechstundenterminen und probatorischen Sitzungen durch die Terminservicestelle der KV werden vermehrt Anträge auf Kostenerstattung abgelehnt. Sofern Sie sich bei erfüllten Voraussetzungen (Besuch einer "Psychotherapeutischen Sprechstunde" ggf. bei mehreren Vertragspsychotherapeuten, dringliche Indikation einer Richtlinienpsychotherapie (Verhaltenstherapie) laut Formular PTV 11, vergebliche Therapieplatzanfragen bei 5-10 Vertragspsychotherapeuten und ggf. Klinikambulanzen, erfolglose Vermittlungsanfrage bei der Terminservicestelle sowie Krankenkasse) dennoch diesen Weg gehen möchten, unterstütze ich Sie gerne bei Ihrem Antrag.
Freie Heilfürsorge, Berufsgenossenschaften, Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesbahn- und Postbeamte
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
KVB-Versicherte bzw. mitversicherte Angehörige sind Selbstzahler, deshalb werden sie wie privat Versicherte behandelt. Bitte setzen Sie sich mit der KVB in Verbindung und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an. Es gelten Sondertarife (KVB-Vertrag). Bei Mitgliedern und Mitversicherten der Beitragsklassen I bis III kann ein GOP-Satz bis zum 2,2-fachen Steigerungssatz erstattet werden. Die KVB erstattet 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen, der Rest ist Selbstbeteiligung.

Postbeamtenkrankenkasse (Mitgliedergruppe B)
Die Postbeamtenkasse erbringt Beihilfeleistungen für die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost und ergänzt diese um Krankenkassenleistungen. Das Antragsverfahren orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes. Bitte setzen Sie sich mit der PBeaKK in Verbindung und fordern die entsprechenden Antragsformulare an. Die Mitglieder der Gruppe B werden wie Privatversicherte auf Rechnung behandelt und erhalten den 1,9-fachen Steigerungssatz erstattet. Darüber hinaus in Rechnung gestellte Gebühren müssen vom Patienten zugezahlt werden.

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung
Sollte infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf bestehen (z.B. traumatische Belastungsreaktion nach Berufsunfall), so erfolgt in der Regel eine Abrechnung direkt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG). Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und erfragen Sie das Procedere und eine Auflistung kooperierender Psychotherapeuten. Bitte beachten Sie, dass ich am sogenannten Psychotherapeutenverfahren der DGUV nicht teilnehme.

Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizisten (Polizeivollzugsbeamte, PVB), Vollzugsbeamte der Bundespolizei (früherer Bundesgrenzschutz, BGS), Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen sowie Justizvollzugsbeamte. Da sich die Kostenübernahme für Psychotherapie in einer Privatpraxis je nach Bundesland unterscheiden kann, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Heilfürsorgestelle in Verbindung und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an.

Bundeswehr
Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) vom 16.09.2013 können Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Hierzu ist die Überweisung des Truppenarztes notwendig. Zur ersten probatorischen Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Ist nach der Probephase eine Psychotherapie indiziert und gewünscht, wird dies gegenüber Ihrem Truppenarzt veranlasst. Dieser erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahmegenehmigung (zunächst 25 Std. nach GOP 870 2,3-facher Satz + Zuschlag GOP 870Z).

Bundespolizei
Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Inneren vom 02.05.2018 können Bundespolizisten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Das Verfahren, die Anträge und Bewilligungsschritte richten sich nach dem Vorgehen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Psychotherapie-Richtlinie. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei. Die psychotherapeutischen Leistungen werden mit dem 2,7-fachen Satz nach GOÄ/GOP vergütet.

Selbstzahler
Unter folgenden Aspekten kann es sinnvoll sein, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen:
  • Rascher Beginn: Der Therapieprozess kann ohne bürokratische Verzögerung und je nach Ihrer zeitlichen Flexibilität in der Regel sofort beginnen.
  • Individueller Behandlungsvertrag und -verlauf: Anzahl, Frequenz und Dauer der Sitzungen können individuell festgelegt werden und unterliegen keiner Reglementierung durch Kostenträger. - Bitte beachten Sie: Beim Abschluss von z.B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie bei Verbeamtungen wird oft nach zurückliegenden Psychotherapien bzw. einer vorliegenden F-Diagnose gefragt - unabhängig vom Kostenträger bzw. einer Übernahme als Selbstzahler. Demnach entbindet auch eine heilkundliche Psychotherapie als Selbstzahler nicht von der wahrheitsgemäßen Selbstauskunft.
  • Freie Therapeutenwahl
Sie erhalten von mir zum Monatsende eine Privatrechnung nach der GOP/GOÄ. Die entstandenen Kosten können ggf. bei Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Weitere Informationen:

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt. Als "Psychotherapeut" darf sich nur bezeichnen, wer nach einem abgeschlossenen Studium in Psychologie oder Medizin eine mehrjährige staatlich geregelte Ausbildung mit Approbation (als Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut) absolviert hat.

 

Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. Die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen Richtlinienverfahren: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie und Neuropsychologische Therapie.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Patientenseiten der Bundespsychotherapeutenkammer sowie in der Broschüre "Wege zur Psychotherapie".

 


Bitte beachten Sie:

Bei einer ambulanten Psychotherapie sollte daher ein ausreichendes Maß psychischer Stabilität gegeben sein, andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie angeraten. Bei akuter Suizidalität und psychotischen Erkrankungen ist eine stationäre bzw. ärztlich-psychiatrische Betreuung notwendig. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen psychiatrischen Anlaufstellen (Adressen).